Hallo Zusammen,
ich bin "neue" Sachbearbeiterin in einer Vollstreckungsbehörde und habe leider keine wirkliche Einarbeitung gehabt und versuche mich in das Gebiet einzuarbeiten. Klappt soweit auch gut.
Hänge derzeit am PfüB. Ich habe eine Schuldnerin, die um Erlass der Kosten bittet, da sie wohl über zu geringes Einkommen verfügt. Um darüber entscheiden zu können habe ich sie darum gebeten mir ihre wirtschaftliche Situation darzulegen. Dazu hat sie mir Kontoauszüge geschickt.
Auf den Auszügen ist mir aufgefallen, dass es eine "Umbuchung" gegeben hat. Ich schließe daraus, dass sie bei der Bank noch ein Konto (vermutlich mit Geld) hat.
Meine Überlegung wäre jetzt einen PfÜB zu erlassen und ihr Guthaben auf dem Girokonto und ggf. auf weiteren Konto der Bank zu pfänden. Benötige ich dazu auch die Nummer des anderen Kontos oder reicht hier die Nummer des Girokontos und die Bezeichnung der Schuldnerin aus?
Vielen Dank vorab für die Mitbetrachtung.
Martine