A. behauptet sie hätte B. ein Darlehen von 15 000€ gegeben. B. bestreitet dies.
A. und B. wohnten zum Zeitpunkt des behaupteten Vertragsabschlusses zusammen. Nun ist A. in einen anderen Landgerichtsbezirk gezogen und hat Klage bei diesem örtlich zuständigen LG erhoben.
Wäre diese LG gem. § 29 Abs.1 ZPO zuständig? Der Erfüllungsort der streitigen Verpflichtung ist der Wohnsitz des Klägers in, oder?
Oder könnte hier auch eine Zuständigkeit des LG bestehen, in dessen Bezirk der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde?