Der geschiedene Erblasser ist bereits 2000 verstorben und es wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge erteilt.
Im Rahmen der Fortlebensermittlung wurde ein Erbvertrag mit dessen geschiedener Ehefrau entdeckt.
Der Erbvertrag wurde kurz vor der Ehe geschlossen. Sie haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.
Ein ausdrücklicher Hinweis, ob der Erbvertrag auch bei Scheidung wirksam bleiben soll, ist nicht enthalten.
Ich müsste den Erbvertag nun eröffnen. Grundsätzlich nehme ich in diesen Fällen immer den Hinweis der Scheidung mit ins Protokoll auf.
Ist es ausreichend, wenn ich versuche, die Ex-Frau zu ermitteln und ihr mitteile, dass davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen den bereits erteilten Erbschein bestehen und damit der Erbschein nicht einzuziehen ist oder ist hier noch etwas anders hinsichtlich des bereits erteilten Erbscheines zu beachten?