Testament
Wir setzen uns gegenseitig zu Erben ein, der Letztlebende wird Alleinerbe des Erstversterbenden.
Der Überlebende kann den Erben aus der Zahl unserer Kinder durch Testament oder Erbvertrag bestimmen.
Er kann das Gesamtvermögen oder Vermögensteile bereits zu Lebzeiten auf eines unserer Kinder übertragen. Im Falle der Wiederheirat hat sich der überlende Ehegatte mit den Kindern nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen.
Ehemann 2020 verstorben.
Der Erblasser hat seine Ehefrau und 4 Kinder hinterlassen.
Nun übertragt Ehefrau das Grundstück auf eines der Kinder.
Kann sie das ohne Beteiligung evtl. Nacherben?