Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Historische Eigentümer lt. Grundbuch
1.a A
1.b B
1.c C
1.d D
Vor einigen Jahren wurde der Anteil von 'C an F aufgrund Testament, im Übrigen ohne Eigentumswechsel eingetragen'.
Im Testament ist das Grundstück jedoch nicht genannt und es erfolgte auch kein Antrag von F auf Umschreibung. Das Grundbuchamt führte dies 'von Amts wegen' durch, da Name und ehemaliger Wohnort des Erblassers identisch mit dem Namen und Wohnort des historischen Eigentümers unter 1.c ist. Geburtsdaten sind im Grundbuchauszug nicht genannt. Der im Grundbuch eingetragenen Beruf des historischen Eigentümers unter 1.c und des Erblassers unterscheiden sich.
Nun ist F ebenfalls verstorben und die Erbengemeinschaft wird eingetragen.
Die Erbengemeinschaft trägt nun glaubhaft unter Vorlage einer Übersicht mit den einzelnen Verwandtschafts- und Abstammungsbeziehungen vor, dass der historische Eigentümer C unter 1.c nicht der Erblasser sei, aufgrunddessen F ins Grundbuch eingetragen wurde.
Bei C handele es sich um den Großvater des Erblassers, wegen dessen Tod die Umschreibung auf F erfolgte.
Insofern hat das Grundbuchamt bei seinen Ermittlungen nicht erkannt, dass es sich bei C unter 1.c trotz identischem Namen tatsächlich nicht um den Erblasser handelt. Es hat bei der Eintragung sozusagen zwei Generationen 'übersprungen'.
Die Erbengemeinschaft betont, dass es sich bei der Umschreibung von C auf F um eine Falscheintragung unter Nichtbeachtung der Erbfolge 1922 ff BGB handele und begehrt die Löschung, hilfsweise Widerspruch nach 53 GBO.
Wie ist hier die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es für die Erbengemeinschaft gegen die Eintragung vorzugehen? Es handelt sich um ein kleines wertloses Grundstück ohne Bebauung o.ä., für welches die Erbengemeinschaft offensichtlich nicht verantwortlich sein möchte.
Hoffe der Sachverhalt und die Problematik sind verständlich:)
Vielen Dank für eure Antworten!:)