Hallo,
ich habe einen Fall, zu dem ich ein paar Meinungen bräuchte.
Die Ehefrau möchte bei mir einen Erbscheinsantrag stellen. Sie geht davon aus, dass die Tochter nichts erbt. Der Erblasser hat mit seiner Tochter einer Erbverzichtsvertrag geschlossen. Im Vertrag heißt es:
Der Verzicht steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Erblasser mit der Zahlung der 11.000 € in Verzug geraten ist. Der Erblasser bezahlt bis zum 30.09.2015 11.000 € auf das Konto seiner Tochter XY bei der Bank XY.
Zur Vorbereitung des Termins habe ich einen Nachweis gefordert, dass die Bedingung nicht eingetreten ist. Die Witwe hat mir sodann einen Kontoauszug vorgelegt. Nun sehe ich, dass der Betrag erst am 01.10.2015 abgebucht wurde.
Meiner Ansicht nach hat der Erblasser nicht rechtzeitig geleistet und ist somit in Verzug geraten. Die Bedingung dürfte daher eingetreten sein. Wie verhält es sich jetzt jedoch, wenn mir nachgewiesen wird, dass der Überweisungsauftrag z.B. am 30.09.2015 bei der Bank eingegangen ist? Für den Verzug dürfte jedoch der Eingang auf dem Konto maßgeblich sein, oder?
Vielen Dank vorab!