Hallo Zusammen,
ich habe für meine Frage über die Sufu nichts passendes gefunden, also mache ich mal ne neue Frage:
Wenn ein Schuldner z.B. 4 Pfändungen hat, macht ihr dann 4 einzelne Beschlüsse, jeweils zu den Aktenzeichen
der Pfändungsmassnahme oder macht ihr einen Beschluss unter dem Aktenzeichen der ältesten Pfändung und
nehmt im Rubrum des Beschlusses die Bezeichnungen der einzelnen Gläubiger und Aktenzeichen der anderen
Pfändungen mit auf?
Ich kenne nur die erste Variante, habe aber jetzt die zweite vorliegen. Der Rechtskraftvermerk kam unter dem ersten Aktenzeichen
mit dem Hinweis "u.a.". Ich finde das sehr unüblich und in der Praxis auch sehr gefährlich, weil man den Beschluss nicht der jeweiligen
Pfändung zuordnen kann, oder bin ich da nur zu kleinlich?
Gibt es da gesetzliche Grundlagen zu?