Eheleute waren zu je 1/2 Anteil eingetragen. Ehefrau ist vorverstorben, Ehemann ist Vorerbe. Das GBA hat den Nacherbenvermerk für die Nacherben (gemeinsame Kinder) nicht nur bzgl. des übergegangenen 1/2 Anteils eingetragen, sondern am gesamten Grundstück (d.h. ohne einschränkende Klarstellung).
Jetzt ist der Nacherbfall eingetreten. Erbin des Ehemanns ist seine neue Ehefrau. Diese stellt nun Berichtigungsantrag bzgl. des 1/2 Anteils des Mannes. Jedoch beantragt sie auch die Löschung des Nacherbenvermerks, zumindest auf Ihrem 1/2 Anteil.
Ich denke das GB ist unrichtig, soweit der Nacherbenvermerk auch auf dem 1/2 Anteil des Mannes eingetragen wurde. Amtswiderspruch kommt nicht in Betracht, da sich an einen NEV kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann. Die Nacherben wollen nicht mitwirken.
Welche Möglichkeiten hat die Erbin des Ehemannes?