BGH, 6.12.2013 -XII ZB 582/17-
kann es sein, dass sich ein Schreibfehler beim Az. eingeschliechen hat? Müsste es evtl. /12 heißen?
Sorry. Klar /12
@Einstein: Dann korrigiere bitte #10, damit die Verlinkung hinhaut.
Meintest du diese Entscheidung? BGH Beschl v 6.2.2013, XII ZB 582/12