Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe hier eine Auslandszustellung in die USA. Der erste Versuch blieb erfolglos, da die Empfängerin verzogen ist.
Nun muss ich an die neue Adresse erneut zustellen, frage mich jedoch gerade, ob es ausreichend ist, wenn ich in dem Anschreiben die neue Adresse verwende oder ob bei dem Anordnungsbeschluss per Berichtigungsbeschluss auch die Adresse abgeändert werden muss.
Wie handhabt ihr das, wenn im laufenden Verfahren an eine andere Adresse zugestellt werden muss?