Huhu,
ich habe als Vollstreckungstitel eine Teilausfertigung einer Jugendamtsurkunde mit entsprechender RNF Klausel auf das Land.
Es hat mal wieder die Zustellung gefehlt.
Jetzt hat mir das Jugendamt eine Kopie einer Postzustellungsurkunde eingereicht. Dort steht oben UVF und das Aktenzeichen des Jugendamts drin, daneben das Anschreiben des JA an den Sch.: In der Anlage erhalten Sie eine begl. Abschrift der Urkunde mir Rechtsnachfolgeklausel.
Mal unabhängig davon, dass auch mal wieder die Urkunden zur RNF Klausel nicht zugestellt worden sind frage ich mich:
1) Kann das Jugendamt hier selbst als Behörde die Zustellung veranlassen.
2) Wie hat der ordnungsgemäße Nachweis auszusehen? Vermerk mit Siegel? ZU im Original verbunden mit Titel? Aus der ZU-Urkunde selbst lässt sich nicht feststellen was zugestellt wurde.
LG