Hallo,
der eingetragene Eigentümer ist verstorben. Mir liegt einnotarielles Testament vor, in dem er seine Töchter als Erbinnen eingesetzt hat.Außerdem hat er seiner Lebensgefährtin ein Grundstück vermacht undTestamentsvollstreckung angeordnet. Die Testamentsvollstreckerin und derTestamentsvollstrecker sind namentlich benannt.
Die Lebensgefährtin (Vermächtnisnehmerin) hat dieAusfertigung einer einstweiligen Verfügung eingereicht, wonach auf demGrundstück zu ihren Gunsten eine Vormerkung einzutragen ist, und derenEintragung beantragt.
In der einstweiligen Verfügung sind die Erbinnen als Antragsgegnerinnenaufgeführt. Die Testamentsvollstreckerin ist nicht erwähnt.
Meine Frage:
Muss sich die einstweilige Verfügung nicht gegen dieTestamentsvollstreckerin richten, da nur sie den Anspruch erfüllen kann?
Ich habe allerdings auch keinen förmlichen Nachweis, dassdie Testamentsvollstreckerin das Amt angenommen hat. Sie aber dieEigentumsumschreibung auf die Vermächtnisnehmerin aufgrund des Testamentsbeantragt