Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt und es geht mir um die Umsetzung (Eintragung, Dokumentenfreigabe etc.).
Meine Gesellschaft ist durch EÖ des Insoverfahrens aufgelöst. Es wurde die Eigenverwaltung angeordnet.
Nun wurde das Verfahren aufgehoben nach § 258 InsO. Im gestaltenden Teil des Plans wurde direkt die Fortsetzung zum Zeitpunkt der Aufhebung des Verfahrens beschlossen/angeordnet.
Die Anmeldung liegt vor, jedoch ist das auch das einzige Dokument welches übermittelt wird.
Hinsichtlich sämtlicher Unterlagen aus dem Insoverfahren (Aufhebungsbeschluss, Zustimmungsbeschluss zum Plan, Plan usw.) nimmt der Notar Bezug auf die Insolvenzakte bzw. soweit die Unterlagen schon bei uns sind unsere Akte.
Nun kann man ja Papierdokumente selbst umwandeln und in RegisStar einstellen.
Meine Frage ist nun, müssen wir das hier machen (kostet ja auch was) oder kann ich darauf bestehen das der Notar das per EGVP mitschickt?
Eintragungsrelevant sind meiner Meinung nach neben der Anmeldung auch der Zustimmungsbeschluss zum Plan, der Plan selbst und der Aufhebungsbeschluss. Diese Dokumente müssten ja für Einsichtnehmende in der elektronischen Registerakte abrufbar sein oder?
Lieben Dank für Eure Hilfe