ferner noch
§§ 5 Abs. 5 Nr. 3, 55 Abs. 3, 61 Abs. 2 PStG; BT 76.2 PStG-VwV
So weit war ich auch schon, s.oben.
Aber hier geht es um Archivgut. Und in den Archivgesetzen der Länder fand ich auch nichts, nur eben diesen Kommentar von Hausmann, auf den man aber nicht zugreifen kann.Mir ging es um die "beglaubigten Abschriften" nach BT 76.2 PStG-VwV. Wenn das nach Landesrecht anders ist, befindet sich das Standesamt meiner Meinung nach bezüglich der Angabe einer einschlägigen Norm in der Bringschuld.
Sind mit "Altregister" nicht die gemeint, die noch nicht digitalisiert sind? Archivgut dürfte nicht unter "Altregister" fallen?