Ich habe hier Hinterlegungsanträge von Mietern (Drittschuldner), welche die Miete aufgrund eines Pfändungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft in Vollziehung eines Vermögensarrestes des AG hinterlegen müssen.
Empfangsberechtigte / Gläubiger sind der Freistaat (vertreten durch die StA) und der Vermieter (Schuldner), welche in der JVA sitzt.
Meine Frage ist, an wen ich die Hinterlegungen mitteilen muss.
An die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall, aber wie ist es mit dem Vermieter? Reicht die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft?