Moin,
ich brache mal Hilfe hinsichtlich der Zustellungen an den Antragsgegner (hier in FH-Sachen). Ich habe es schon mehrere Male gehabt, dass keine Wohnanschrift des Antragsgegners zu ermitteln war und der LK ein Zustellung über den Arbeitgeber verlangt hat, z.B. "Markus Mustermann, über die XYZ GmbH, Musterstraße, …
Bislang konnte meist doch noch die private Anschrift ermittelt werden, aber jetzt habe ich hier ein Verfahren auf dem Tisch, in dem von vornherein nur die Arbeitgeberanschrift angegeben ist. Würdet ihr das bemängeln? Der Antrag wurde leider schon so zugestellt durch die SE, das war mir vorher leider nicht aufgefallen. Jetzt wäre der Beschluss zu machen und zuzustellen.
Ich muss dazu sagen, ich werde aus dem § 178 I Nr. 2 ZPO auch nicht ganz schlau, ob das generell über den Arbeitgeber geht oder nicht...
Danke!