Hallo,
wer ist zuständig für die Entscheidung über die Akteneinsicht im Insolvenzverfahren? Habe hier einen Antrag auf Akteneinsicht durch den Vertreter des Schuldners. Muss ich als Rechtspfleger darüber entscheiden oder der Richter? Wenn ich zuständig bin, hole ich mir vorher noch die Stellungnahme vom Insolvenzverwalter dazu? Und die Akteneinsicht erfolgt dann auf der Geschäftsstelle oder?
LG
Akteneinsicht
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299 ZPO Der Sch kann jederzeit in seine Akte einsehen
Das kann sogar die Geschäftsstelle alleine entscheiden. Ansonsten natürlich nach EÖ der Rpfl
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... Antrag auf Akteneinsicht durch den Vertreter des Schuldners...LG
Das müsste etwas genauer formuliert werden.
Der GF der Schuldnerin hat nicht unbedingt ein Einsichtsrecht, vergl. OLG HH vom 19.05.2008, 2 Va 3/08.
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... Antrag auf Akteneinsicht durch den Vertreter des Schuldners...LG
Das müsste etwas genauer formuliert werden.
Der GF der Schuldnerin hat nicht unbedingt ein Einsichtsrecht, vergl. OLG HH vom 19.05.2008, 2 Va 3/08.
Die zitierte Entscheidung bezieht sich auf den früheren GF und damit 299 II ZPO
Dem aktuellen GF und damit gesetzl Vertreter des Sch steht nach 299 I ZPO als Partei immer Akteneinsicht zu
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