Hallo,
ich habe einen Erbscheinsantrag mit kasachischen Personenstandsurkunden bekommen. Meine Recherche hat ergeben, dass ich für das Erbscheinsverfahren Apostillen benötige. Die Beschaffung der Apostillen gestaltet sich für die Beteiligten jedoch zunehmend schwierig. Am Telefon teilte mir die Tochter nun mit, dass man hierfür extra nach Kasachstan fliegen müsste. Die Botschaft kann hier wohl nicht behilflich sein. Vom Standesamt hätte sie jedoch die Mitteilung bekommen, dass in ihrem Fall keine Apostillen benötigt werden, da alle Familienmitglieder über einen Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz verfügen.
Bei meiner Recherche hab ich jedoch keine Ausnahme gefunden. Hatte hier schon mal jemand so einen Fall?
Danke vorab,
Rinchen