Immer wieder kommt es vor, dass Schuldner nicht pfändbare Vermögenswerte in den Anfechtungszeiträumen an Gläubiger abgeben. ZB nicht pfändbare Einkommensanteile. In diesen Fällen ist ja bekannt, dass keine Gläubigerbenachteiligung vorliegt, schließlich hätte die Gläubigergesamtheit ja ohnehin nicht auf diese zugreifen können.
Wie sieht das aber aus, wenn ein Gläubiger einen Schuldner dazu überredet/drängt, eine Lebensversicherung, die eigentlich nach BetrAVG pfändungsgeschützt ist, aufzulösen und an ihn auszuzahlen? Ist auch dort die Gläubigerbenachteiligung weg, oder könnte man zB argumentieren, dass es sich durch den 'freiwilligen' Verzicht auf den Pfändungsschutz um einen normalen, für alle Gläubiger zugänglichen Vermögenswert gehandelt habe?