Hallo zusammen,
ein Vormundschaftsverfahren wurde von einem anderen Gericht übernommen. Dort ist noch das Jugendamt XX als Vormund bestellt. Beantragt wurde durch die Pflegeeltern die Vormundschaft zu Übernehmen. Während der Prüfung, ob diese geeignet sind, hat nun die leibliche Mutter die Einwilligung zur Adoption erteilt. Der bisherige Vormund regt nun an, dass die Pflegeeltern dennoch als Vormünder bestellt werden, für die Vertretung im Adoptionsverfahren jedoch ein Ergänzungspfleger bestellt wird.
Ist dies üblich bzw. überhaupt möglich? Ich war der Meinung, dass neben einer Vormundschaft kein Ergänzungspfleger bestellt werden kann, außer es handelt sich um einen gesetzlichen Vertretungsausschuss. Das Kind ist unter 14 Jahre alt, sodass grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter im Adoptionsverfahren zustimmen müssten, § 1746 BGB. Dies wären ja dann, sofern ich den Wechsel vornehme, die Pflegeeltern. Dies erscheint mir auf jeden Fall nicht richtig, da ja gerade diese das Adoptionsverfahren einleiten.
Steht das Adoptionsverfahren der Bestellung als Vormünder entgegen? Das Adoptionsverfahren ist noch nicht eingeleitet, da die Zustimmung des leiblichen Vaters ggf. ersetzt werden muss und die Adoptionspflegezeit noch nicht begonnen hat.
Grundsätzlich macht es ja schon Sinn, dass die Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen. Ich Zweifel jedoch bezüglich der Zustimmung nach § 1746 BGB.