Ich frage hier mal bei den Experten der Arbeitsgerichtsbarkeit nach.
Beantragt ist die Eintragung einer Zwangshypothek auf Grund Versäumnisurteils mit folgendem Inhalt:
"Die Beklagte wird verurteilt, den Monat Januar 2021 unter Berücksichtigung eines brutto Monatslohn von xxx Euro abzurechnen und die Abrechnung der Klägerin auszuhändigen."
Ich sehe darin keine Verurteilung zur Zahlung oder verstehe ich das falsch.
Falls es doch eine Zahlungstitel ist, kann die Gläubigerin doch nicht den ganzen Betrag fordern. Kann ich die Zwangshypothek dennoch in voller Höhe eintragen?