Hallo zusammen,
zu vollstrecken ist ein Bewährungswiderruf. Der VU ist 24 und wird per Beschluss aus dem Jugendvollzug herausgenommen. Einzuleiten habe ja offenbar laut Kommentar trz ich als AG. Wer übernimmt die weitere Vollstreckung? Di StA oder der Jugendrichter des AG wo er einsitzen wird?
mfg