Hallo Leute, ich bin bei diesem notariellen Testament echt "lost":
I.
Der Ehegatte, der den anderen überlebt, ist dessen Alleinerbe.
II.
Erben des Überlebenden sind unsere Kinder:
a) b) c)
und die noch etwa aus unserer Ehe hervorgehenden Kinder, und zwar zu gleichen Rechten und Anteilen. Zu Ersatzerben bestimmen wir, soweit es sich um Söhne handelt, deren eheliche Abkömmlinge, soweit es sich um Töchter handelt, deren Abkömmlinge
III.
Wenn der Überlebende von uns sich wieder verheiratet, hat er sich mit unseren Kindern nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen.
IV.
Der Überlebende von uns soll berechtigt sein, unter Lebenden und von Todes wegen über unser gesamtes Vermögen und unseren gesamten Nachlass völlig frei anderweitige Bestimmungen zu treffen, jedoch nur innerhalb des Kreises unserer Abkömmlinge.
I. bis III. wären wohl Vollerbschaft bezüglich 1/2 Anteil, auflösend bedingte Vollerbschaft mit aufschiebend bedingter Nacherbschaft zu Gunsten der Kinder hinsichtlich der restlichen 1/2 Erbschaft? Doch warum steht dort nur Kinder und nicht Abkömmlinge, kann das wirklich gewollt sein, wenn von gesetzlicher Erbfolge gesprochen wird? Und mit einer V. ähnelnden Klausel hatte ich schon einmal Probleme. Wie soll ich das mit der völlig freien Verfügung unter Lebenden innerhalb des Kreises der Abkömmlinge rechtlich verstehen/lösen?
Kann doch nicht sein, dass ich schon wieder trotz Notartestament einen Erbschein fordern muss.