Guten Morgen,
ein mingerjähriges Kind (11) ist Mitgesellschafter eine GbR. Die GbR ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Nun wird ein Hauverwaltungsvetrtrag ab April 2022 abgeschlossen.
Die Hausverwaltung übernimmt die Vermietung, Sicherstellung des Objektes, alle Vertragsablicklungen, Überwachung, Prüfung und Ausgaben aller Zahlungen, alos ein Komplettbetreuung. Rechnungswesen, Allgemeine Verwaltung, Technisches Gebäudemanagement. Gleichzeitig wird eine Vollmacht für diese Aufgaben(Entgegennahme udn Bewirkung aller Zahlungen, Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen für den Eigentümer, Verträge - Dienst, Werks und Lieferverträge abschließen und aufzulösen, einseitige Willenserklärungen abzugeben wie Mahnungen und Kündigungen, Untervollmacht für einzelen Verwaltungsangelegenheiten zu erteilen, Vollmacht für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren, Anzeigen bei der Polizei) erteilt.
Der Vertrag wird auf die Dauer von 3 Jahren fest abgeschlossen und verlängert sich danach um jew. 1 Jahr, wenn er nicht vorher unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Benötigt die alleinvertretungsberechtigte Kindesmutter hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung?
Die Kindesmutter vertritt weiterhin ihr volljähriges 2. Kind beim Vertragsabschluss aufgrund Vollmacht. Ein Vertretungsausschluss ist doch nicht gegeben, da ja Erklärungen in eine Richtung abgegeben werden und nicht wechselseitig?