Hey,
ich habe einen Anwalt der selbst als Kläger einen abgetretenen Kostenerstattungsanspruch von Rechtsanwaltskosten eingeklagt hat.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger (=sich selbst vertretener Anwalt) trägt nun vor er sei nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hierüber gibt es nun Streit.
Der Kläger trägt vor er habe eine Forderung aus abgetretenem Recht gegen den Beklagten eingeklagt und sei als Kläger hierbei damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Gegenseite trägt vor, dass zwar die Klageforderung eine Forderung aus abgetretenen Recht war und daher hierauf unstreitig Umsatzsteuer zu zahlen war, dies aber bei dem Kostenerstattungsanspruch für dieses Verfahrens gerade nicht der Fall sei, weswegen der Festsetzung der Umsatzsteuer widersprochen wird.
Meinungen hierzu?
Muss ich mich überhaupt mit diesem Streit näher auseinandersetzen :
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist grundsätzlich nicht die Richtigkeit der Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen, auch auf einen entsprechenden Einwand hin nicht (Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, Müller-Rabe; RVG, 17. Auflage, München 2006, VV 7008 RdNr. 23). Es wird daher von der Richtigkeit der im Kostenfestsetzungsantrag abgegebenen Erklärung ausgegangen.
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist grundsätzlich nicht die Richtigkeit der Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen, auch auf einen entsprechenden Einwand hin nicht (Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, Müller-Rabe; RVG, 17. Auflage, München 2006, VV 7008 RdNr. 23). Es wird daher von der Richtigkeit der im Kostenfestsetzungsantrag abgegebenen Erklärung ausgegangen.
LG