Aufgrund eingetretender Änderungen wurden Lohnunterlagen eingereicht wobei ich auf Wintergeld (Mehraufwand) gestoßen bin. Gezahlt werden 1€ pro Stunde ohne Abzüge. Im Januar waren es 112€ und im Februar 136€. Es erging der Hinweis, dass dies ein zweckbestimmte Einnahme in den beiden Wintermonaten sei.
Wie geht ihr damit im Hinblick auf § 115 ZPO um? Aufteilung auf 12 Monate?
Hab bei meinen Recherchen bisher nichts dazu gefunden.