Zur Masse im Insolvenzverfahren ü.d.V. des S gehört ein Hausgrundstück. In dem Haus lebt der H, der zeitgleich mit der Verfahrenseröffnung dort eingezogen ist. Die Aufforderungen des IV, hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, ignoriert H.
Frage: Aus welchem Rechtsgrund könnte der Masse ein Anspruch auf monatliche Nutzungsentschädigung zustehen? Ein Mietverhältnis hat ja nie bestanden, folgt die Zahlungspflich direkt aus dem Eigentumsrecht?
Grüße