Hallo, ich muss eine Kostenrechnung in Lw-Sachen erstellen und hab bislang nicht herausgefunden, welchen Gebührentatbestand im GNotKG Anwendung findet.
In meiner Sache wurde der Antrag auf gerichtliche Genehmigung nach § 22 GrdstVG zurückgenommen und nun trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
Hatte jmd. schon diese Fall und kann helfen?
Vielen Dank.