Hi, konnte meine frage nicht über die SuFu finden:
Habe in einem Verfahren die VKH aufgehoben, nachdem eine Rate nach 3 Monaten noch nicht gezahlt wurde.
Das was bisher eingezahlt wurde übersteigt die Gerichtskostenschuld + VKH-Vergütung, sodass noch ein Überschuss von 553,22 € bleibt.
Die weitere Vergütung wäre 841,92 €.
Kann ich die 553,22 € noch an den beigeordneten Anwalt erstatten oder müssen diese an den Kostenschuldner zurückgezahlt werden?
Ich wäre für Erstatten, mein Kostenbeamter eher für Rückzahlung.