Hallo !
Mir liegt ein Vermögensverzeichnis vor.
Für die beiden Schwestern des Betreuten wurde an dem Grundbesitz des Betreuten ein Wohnrecht vereinbart jeweils auf die Dauer des ledigen Stands.
Den aktuellen Mietspiegel und die Wohnfläche habe ich bereits mitgeteilt bekommen.
Wie erfolgt hier die Bewertung, da sich § 52 Abs. 4 GNotKG nur auf Rechte bezieht, bei denen die Dauer des Rechts von der Lebensdauer mehrerer Personen abhängt ?
Wird das Wohnrecht hier zweimal berücksichtigt ?
Danke für eure Hilfe.