Hallo
ich grüble gerade über dieser Akte:
Erblasser verstirbt vor 5 Jahren, die Beerdigung organisiert und bezahlt die Stadt.
Es ist lediglich ein Girokonto mit ca. 2500,00 Euro Guthaben vorhanden. Da der Erblasser in einer Einrichtung gelebt hat, ist auch keine Mietwohnung zu kündigen und aufzulösen.
Der Erblasser wurde nach gesetzlicher Erbfolge von zwei Geschwistern und einem Elternteil beerbt.
Das Girokonto wird vor 4 Jahren von Person X (die keinen Erbnachweis vorlegt) aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt.
Die Stadt beantragt jetzt, das Nachlassgericht solle die Bank anweisen, der Stadt Auskunft zu erteilen, wer Person X war um entsprechende Erstattungsansprüche geltend zu machen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage die das Nachlassgericht hierzu berechtigt? Oder muss die Stadt ggfls. zivilrechtlich gegen die Bank vorgehen?