Hallo, mir liegt eine Erbauseinandersetzungvereinbarung vor. Inhalt ist, dass ein Teil der Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege der Abschichtung austreten. Anschliessend folgte ein weiterer Absatz: Gesellschaftsvertrag ueber eine GbR. Die letzten zwei Gesellschafter geben an, mit dem Vertrag eine GbR zu gruenden und das zum Nachlass gehoerende Unternehmen mit der neu gruendeten GbR zu betreiben. Es werden Bestimmungen zu Konten, die Dauer und Geschäftsfuehrung etc. getroffen. Die Notarin beantragt nun die GbR einzutragen.
Ist das hinsichtlich der GbR so ausreichend (das Verfahren zur Abschichtung ist mir bekannt)? Also als Unrichtigkeitsnachweis dann? Aber ich brauche doch trotzdem dingliche Erklaerungen? oder wo stehe ich nun auf dem Schlauch ? Danke für jede Hilfe!
Erbengemeinschaft und GbR
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Also die GbR wird im Abschichtungsvertag gegründet oder?
Wurde dieser beurkundet? -
Wie mein Vorposter: Aus formeller Grundbuchsicht brauchst Du eine ganz normale Auflassung (Rest-)Erbengemeinschaft <-> GbR
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Genau beurkundet wurde alles, aber ganz ohne dingliche Erklärungen. Dann sehe ich es ja genauso, ich hatte Angst, irgendwas übersehen zu haben.
Danke !
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