V handelt als Vertreter für die Eigentümerin E-Bank aufgrund Vollmacht. V erteilt in den Kaufverträgen Belastungsvollmacht an die Käufer, mit Vollmacht die E-Bank der sofortigen Zwangsvollstreckung mit Wirkung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen.
Die Vollmacht der E-Bank an den Vertreter V lautet:
"V ist bevollmächtigt, die E-Bank bzgl. des Verkaufs der Eigentumswohnungen Flst. 100 vor dem Notar N zu vertreten.
V ist insbesondere ermächtigt, alle mit dem Verkauf erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen der E-Bank abzugeben.
V ist auch berechtigt, die Auflassung zu erklären und überhaupt Grundbucherklärungen aller Art abzugeben. Er darf insbesondere zum Zwecke des Vollzugs und der Finanzierung des Käufers, (Unter-)Vollmachten erteilen."
Berechtigt die Vollmacht
1) auch zum Verkauf der Tiefgaragenstellplätze (Teileigentum)?
2) zur Erklärung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung gemäß § 800 ZPO?