Liebe Forenmitglieder,
ich benötige euren Rat zu folgendem Sachverhalt.
In 20 Grundbüchern ist eine Gesamtbuchgrundschuld eingetragen.
Zu vier der 20 Grundbücher wurde durch die Gläubigerin vor ca. 8 Jahren eine Teilung (nicht Verteilung!) erklärt.
Die Teilung wurde in den vier Grundbüchern eingetragen.
Meines Erachtens ist das nicht möglich, weil die Teilung
zu allen Grundbüchern hätte erklärt werden müssen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?