wo ist das Bedürfnis für eine Masse-Freigabe?
Praktikabilitätserwägungen, weil sonst manche Banken keine Zahlung/Überweisung/Abhebung ohne Zustimmung des Verwalters/Treuhänders zulassen. Das ist aber bei der Masse der Kleininsolvenzen, die durch ein durchschnittliches Verwalterbüro walzt, nicht händelbar. Es besteht auch kein Bedürfnis. Denn zukünftiges Kontoguthaben resultiert immer aus Unpfändbarem. Pfändbares Einkommen wird ja gleich beim Arbeitgeber "abgeschöpft".