Leider lässt mich in einem nichtöffentlichen Anwaltsforum meine eigene Zunft im Stich, indem sie mein nachstehendes Posting nicht beantwortet. Ich erlaube mir daher, die Frage hier zu stellen, auch wenn der Rechtspflegerbezug nur in homöopathisch verdünnter Dosis vorhanden sein dürfte...
Also:
Zwei Nachbarn wohnen übereinander, der "Böse" wohnt oben, der "Gute" unten.
Beide sind WEG-Eigentümer.
Der "Böse" oben lässt zum Zwecke von Arbeiten in seiner WEG-Einheit ein Außengerüst aufstellen, das auch an der Wohnung des "Guten" vorbeiführt. Dort richten die Handwerker einen Schaden an, indem sie Bohrungen im Sondereigentum des unteren Eigentümers vornehmen, dadurch eine Wasserleitung treffen und die Wohnung des "Guten" überfluten. Der in Anspruch genommene "Böse" exkulpiert sich gem. § 831 BGB.
Gibt es eine Anspruchsgrundlage anderer Art, wie der "Gute" gegen den "Bösen" vorgehen kann? Vielleicht PVV des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (sozusagen "vertikal" zwischen WEG-Eigentümer oben und unten)? Dann gälte für die Handwerker § 278 BGB und die Exkulpation wäre perdu! Ich weiß aber nicht, ob das tragfähig ist. Fällt jemandem noch etwas besseres ein?