Ich habe hier eine OHG als Eigentümerin. Die hat beschlossen, ihren Sitz nach Dänemark zu verlegen. Die OHG ist im Handelsregister gelöscht. Aus Dänemark liegt noch kein Auszug vor.
Der Notar meint, zum Nachweis der Sitzverlegung genügt der Beschluss in notariell beurkundeter Form.