Hallo zusammen,
ich muss mich hier auch mal noch kurz ranhängen.
Mein Fall gestaltet sich wie folgt:
Im Grundbuch ist Frau X als Eigentümerin eingetragen, in Abt. II ist ein Nacherbenvermerk eingetragen.
Frau X ist letztes Jahr verstorben.
Ich habe jetzt aktuell zwei Grundbuchanträge vorliegen, die mir so von meiner Vorgängerin "übergeben" worden sind:
- Ein Antrag der vermeintlichen Nacherben auf Grundbuchberichtigung,
- einen anderen Antrag des Lebensgefährten Y der Frau X auf Grundbuchberichtigung.
Frau X und Herr Y waren der Meinung, dass der ursprüngliche Erblasser gar keine Vor-und Nacherbschaft angeordnet hat. Deshalb hat Frau X in ihrem Testament den Herrn Y als alleinigen Erben eingesetzt (folglich auch für das betroffene Grundstück), weshalb dieser jetzt im Grundbuch eingetragen werden möchte.
Der ganze Sachverhalt ist jetzt wohl schon seit ca. 10 Jahren (Tod des ursprünglichen Erblassers) streitig und liegt teilweise auch noch beim OLG.
Ich habe das öffentliche Testament nebst Eröffnungsprotokoll vorliegen, aus welchem meiner Meinung nach eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich eine Vor-und Nacherbschaft angeordnet wurde.
Die Vorerbin ist zwar befreit. Sie wollte das betroffene Grundstück auch übereignen, es ist aber vor ihrem Tod noch nicht einmal der notarielle Kaufvertrag zustande gekommen.
Das Grundstück befindet sich also noch eindeutig in der Erbmasse des ursprünglichen Erblassers und geht mit dem Tod der Vorerbin auf die Nacherben über.
Als Nachweis für den Eintritt der Nacherbfolge reicht mir in diesem Fall ja grds. ein Sterbenachweis bzgl. Frau X aus.
Da hier aber so massive Streitigkeiten vorliegen, wäre es mir natürlich lieber, wenn ich einen Erbschein hätte.
Ich frage mich jetzt, ob ich einen Erbschein verlangen kann, nur auf Grund der Tatsache, dass eben diese Streitigkeiten vorliegen oder ob ich die Eintragung auf Grundlage des öffentlichen Testaments, Eröffnungsprotokoll und Sterbenachweis vornehmen muss.
Ich muss dazu sagen, dass ich Grundbuchsachen erst seit ca einem Monat mache und dann lieber doch noch einmal nachfrage - vor allem nachdem meine Notarin mich schon vor dem großem Haftungsrisiko in diesem Fall gewarnt hat
Danke schon einmal im Voraus