Infothek beim AG

  • Wow, Danke für die Antworten. Ich konnte halt erst am Wochenende ins Forum, weil seit letzter Woche kein Computer (ist noch in Umzugkarton). Wir sind jetzt ein recht großes AG geworden und haben dafür eine zentrale RAST und eben jetzt eine Infothek.
    Der GL weiss auch noch nicht so recht wie es laufen soll, weil in der Umgebung kein Gericht eine Infothek mit Erfahrungswerte hat. Daher sollten sich die Rpfl der RASt und die Angetellte der Infothek Gedanken über Ablauf machen. Und wo bekommt man kompetentere Auskunft als im Forum ;)
    Hab ganz gute Anhaltspunkte, Danke!!!:daumenrau

  • Sicherlich ist anders keine Ordnung zu schaffen. Aber mittels Nummer und Fließband komme ich mir eher als ungeliebter Bittsteller, denn als mdl. Bürger vor.

    Mit arabischen Ziffern versteht aber auch unser internationales Publikum sogleich, wann es an der Reihe ist (sind ja nicht alle Briten, die sich nur des Spaßes halber zum queueing mal einreihen)
    - wenn's dann auch hinterher bei der Antragsaufnahme trotzdem wieder schwierig wird, aber bis dahin haben sie entspannt gewartet ;)

  • Wir haben eine sogenannte Infothek, dort sitzt ein Wachtmeister. Die Leute kommen dorthin, wenn Sienicht genau wissen, wohin Sie müssen, bzw. sie melden sich schon dort an.
    Unsere Wachtmeister haben den Auftrag, beim zuständigen Sachbearbeiter (bzw. bei demjenigen, zu dem die Leute wollen) vorher anzurufen, und die Leute anzukündigen.
    Das hat den Vorteil, das niemand durchs Haus irrt (die Infothek hat eine Liste, wer nicht da ist, bzw, wer Vertreter ist), aber auch, gewisse Leute abzufangen (die dann nur mit "Begleitschutz" zum Sachbearbeiter dürfen).
    Hat sich (auch beim Publikum) eigentlich bewährt.




    Genauso lief es bei meinem ehemaligen Gericht auch.

    Anfangs waren alle etwas skeptisch als die Infothek neu eingerichtet wurde, aber das hatte sich bald eingespielt. Dann tauchten in der RAST z. B. wenigstens keine Leute mehr auf, die eigentlich zum anderen Gericht im Haus wollten.

  • Also, so einen Nummerautomaten haben wir auch, allerdings ohne das passende Aufruf-Nummern-Display (da war die Kohle alle ;)). Es hat nur zu einer Anzeige, die zwischen Rot=Bitte warten und Grün=Bitte eintreten wechselt und Ding-Dong macht.
    Aber auch das hat schon sehr geholfen, um die ewigen Streitereien vor der Tür (und IN meinem Büro!) zu beenden, wer denn nun als nächstes dran ist.....Leider inzwischen eine zwingende Notwendigkeit!!! Und wenn man die Leute dann DRINNEN nicht mehr wie eine Nummer behandelt, dann ist es auch nicht mehr so schlimm, gell Gegs!!!???!!:cool:




    Also das mit den Nummern ist nicht so der Hitt, finde ich ebenfalls.

    Bei meinem sehr gut frequentierten Hausarzt wartet man oft längere Zeit, ehe man sich anmelden kann. Dort ist es üblich, beim Eintreten in die Arztpraxis zu fragen, wer der letzte vor einem an der Anmeldung ist.

    Probleme mit dieser Handhabung sind mir nicht bekannt, zumindest nicht wenn ich selbst dort war.

  • Ich kann nur sagen, dass die Leute sich vorher REGELMÄßIG darum gestritten haben, wer nun dran ist und das war weder für die nachfolgende Antrags-Situation, noch für den Ablauf generell sehr hilfreich.
    Nun vergleichen die draußen brav ihre Nümmerchen und können so auch mal eben zwischendurch auf's Klo oder eine rauchen, wenn sie sehen, dass ihnen noch 5 Leute vorgehen....

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Ich stimme Tina zu. Auch bei unserem Gericht kommt man an den RASt-Tagen nur mit Nummern weiter. Und darüber bin ich auch sehr froh, denn die Leute streiten sich selbst so noch oft genug. Und wenn wie letzten Donnerstag 38 Leute vor deiner Tür stehen, die du von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, wohlgemerkt ohne Mittagspause, bedienen darfst, habe ich keine Lust darauf, noch mit den Leuten abzuklären, wer 2 Stunden oder wer 3 Stunden gewartet hat! :diskussio Das hat aber natürlich nichts damit zu tun, wie ich die Leute nachher bei mir im Zimmer behandele!

  • Ich stimme Tina zu. Auch bei unserem Gericht kommt man an den RASt-Tagen nur mit Nummern weiter. Und darüber bin ich auch sehr froh, denn die Leute streiten sich selbst so noch oft genug. Und wenn wie letzten Donnerstag 38 Leute vor deiner Tür stehen, die du von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, wohlgemerkt ohne Mittagspause, bedienen darfst, habe ich keine Lust darauf, noch mit den Leuten abzuklären, wer 2 Stunden oder wer 3 Stunden gewartet hat! :diskussio Das hat aber natürlich nichts damit zu tun, wie ich die Leute nachher bei mir im Zimmer behandele!



    :eek:

    Das ist ja eigentlich schon unzumutbar, sowohl was die fehlende Mittagspause als such die Anzahl der zu bedienenden Bürger betrifft.

    Ab einer gewissen Arbeitszeit ist ja eine Mittagspause vorgeschrieben. Wann dürft ihr diese machen, wenn ihr bis 13:30 Uhr oder länger in der RAST sitzt?

  • Tja, wir machen Mittagspause, wenn der letzte Bürger bedient worden ist. Na wenn das kein Service ist. ;) Allerdings muss ich schon zugeben, dass solche Tage sehr schlauchen!




    Ist das denn auch so in der Dienstvereinbarung so vorgesehen? Ich meine, dass ihr offiziell 13:30 Uhr oder später die euch zustehende (Mittags-)pause machen dürft, d. h. auch ein Verlassen des Gerichts möglich ist?

    Ansonsten würde ich das Problem mal an den Personalrat herantragen, dass eine Änderung eurer Sprechzeiten erreicht wird.

  • Na ja, wir dürfen von 12 Uhr bis 14 Uhr offiziell unsere Mittagspause nehmen. Wenn die RASt länger als 14 Uhr dauert, kann man höchstens noch raus, um mal frische Luft zu schnuppern, alles andere geht nicht wegen versicherungsrechtlichen Gründen. Dann macht man seine halbe Stunde Pause halt im Zimmer.

  • Also nee !!! Das sind ja Zustände, die sind ja jenseits von Gut und Böse.
    Zunächst würde ich mal in die Gleitzeitvereinbarung gucken. Wenn dort geregelt ist, dass die Mittagspause bis 14.00 Uhr genommen sein muss und sie aus dienstlichen Gründen nicht genommen werden kann, würde ich mir jedesmal, wenn ich die Mittagspause nicht nehmen kann, die halbe Stunde auf meinem Zeitkonto gutschreiben lassen. Und sofern dies ein Dauerzustand ist, ist der Personalrat einzuschalten, dessen ureigenste Aufgabe es ist, die Behördenleitung dazu zu bringen, die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind im Rahmen der Fürsorgepflicht nunmal Aufgabe der Behördenleitung und nicht des einzelnen Mitarbeiters.
    Ich denke, man sollte man die gerichtllichen Entscheidungsträger an ihre Aufgaben erinnern.

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