Eigentümer im Grundbuch

  • Servus miteinander !

    Ich sitze mal wieder an meinen Lieblingsfällen.

    Sachverhalt :
    Es liegt ein Kaufvertrag und eine Grundschuldbestellungsurkunde vor.
    Es soll die Grundschuld eingetragen werden und im Rang danach eine AV.

    Sowohl im Kaufvertrag als auch in der Grundschuldbestellungsurkunde sind die Eheleute Meier als Eigentümer genannt. Im Grundbuch steht aber nur die Ehefrau als Eigentümerin drin.

    Sollte mich das jetzt stören oder kann man trotzdem eintragen ?

  • Kommt leider öfter vor, dass Eheleute abenteuerliche Ansichten über die Eigentumsverhältnisse in der Ehe haben. Schade nur, dass offensichtlich auch der Notar nicht ins Grundbuch geschaut hat. Ob Dir die Bewilligungen der Ehefrau ausreichen, ist eine Auslegungsfrage. Haben die "Verkäufer" im Kaufvertrag angegeben, in welchem angeblichen Gemeinschaftsverhältnis sie Eigentümer sein wollen? Wenn sie sich für Bruchteilseigentümer halten, hast Du eigentlich nur bezüglich eines fiktiven Miteigentumsanteils eine wirksame Bewilligung.

  • Wenn die Eheleute als Verkäufer von Anteilen (im Vertrag also steht: als Eigentümer zu je 1/2 Anteil) aufgetreten sind, hast Du ein Problem. Dazu wie HorstK #2. Wenn der Ehepartner aber nur mit aufgetreten ist und dann den Verkauf genehmigt oder zustimmt (§ 1365 BGB), sehe ich kein Problem. Der Fall kommt häufiger vor.

  • So etwas darf doch gar nicht passieren. Hier werden immer Grundbuchauszüge erholt, bevor etwas bearbeitet oder beurkundet wird.

  • Wenn die Eheleute als Verkäufer von Anteilen (im Vertrag also steht: als Eigentümer zu je 1/2 Anteil) aufgetreten sind, hast Du ein Problem. Dazu wie HorstK #2. Wenn der Ehepartner aber nur mit aufgetreten ist und dann den Verkauf genehmigt oder zustimmt (§ 1365 BGB), sehe ich kein Problem. Der Fall kommt häufiger vor.



    :dito: sehe ich genauso und des mit der Zustimmung habe ich auch schon öfter in Urkunden gesehen . . . ;)

  • Ich stimme Tarzan zu. Wenn die Ehefrau nur als Verkäuferin eines 1/2 Anteils auftaucht, ist eben nicht alles verkauft. Hier ist oft der Ehegatte als zustimmender Ehegatte dabei.
    Und unsere Notare holen sich auch fleißig GB Auszüge (zumindest laut Urkunde), allerdings hapert es dann hin und wieder mit dem lesen...:teufel:

  • Und unsere Notare holen sich auch fleißig GB Auszüge (zumindest laut Urkunde), allerdings hapert es dann hin und wieder mit dem lesen...:teufel:


    Bei uns scheitert es eher daran, dass es von diversen Notaren als vollkommen lebensfremd empfunden wird, dass ein Eigentümer in einem Gebiet, in dem eine Schule mit allem Drumherum neu gegründet werden soll, nach der Beurkundung diverser Dienstbarkeiten im April u. a. eine Vermessung oder eine Eigentumsumschreibung auf einen eigenen Rechtsträger für die Schule vornehmen und dafür zu einem oder mehreren anderen Notaren gehen könnte (wir haben ja nur etwa 100 in der näheren Umgebung)... wozu soll man jetzt im November noch mal nachschauen, ob der Grundbuchstand noch anschließt... auch bei Straßengrundabtretungen sind ja irgendwelche Änderungen nach Eintragung der Vormerkung völlig undenkbar und daher nicht ansatzweise auch nur in Betracht zu ziehen...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • So etwas darf doch gar nicht passieren. Hier werden immer Grundbuchauszüge erholt, bevor etwas bearbeitet oder beurkundet wird.



    Das passiert, weil wir eben alle nur Menschen sind.

    Im übrigen kenne ich den Fall nicht ganz, um mir hier ein Urteil zu erlauben. Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Eheleute früher zu je 1/2 eingetragen waren und dem Notar einen alten Grundbuchauszug gegeben haben. Dass die Ehefrau nunmehr Alleineigentümer ist haben die schlichtweg vergessen zu erzählen und weil alles so wahnsinnig eilig ist, musste natürlich sofort beurkundet werden. Und wenn der Notar dann keine Möglichkeit hat, das Grundbuch einzusehen (z. B. anderes Bundesland), ja dann passieren halt derartige Fehler. Ist zwar nicht schön aber so ist das Leben.

  • Ich weiß zwar nicht, was du jetzt meinst, Schutzengel, aber der Fall, den ich hier als Beispiel genannt habe, ist mir selbst schon passiert. Was soll ich dann den Leuten sagen: Ne, die Beurkundung wird abgelehnt, weil wir keinen Grundbuchauszug haben. Natürlich habe ich auf die Risiken hingewiesen und dies in der Urkunde festgehalten. Aber die Leute wollten partout die Beurkundung.

  • Kommt auch hier immer wieder vor, dass die Mandanten trotz Hinweise auf die Gefahren auf sofortige Beurkundung bestehen. Dafür gibt es dann in der Urkunde auch eine dicke Belehrung durch den Notar.

    Das ist normales Tagesgeschäft eines Notars.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Es kommt schon manchmal vor, dass Beteiligte ohne vorherige Grundbucheinsicht auf einer Beurkundung bestehen. Das ist aber bei Beurkundungen nicht die Regel, sondern die seltene Ausnahme. Bei einfachen Unterschriftsbeglaubigungen ist es wieder eine andere Sache, von diesen Fällen sprach ich aber nicht.

    Die Beurkundung eines Kaufvertrags mit Grundschuldbestellung - das war der nachgefragte Sachverhalt - erfolgt nicht zwischen Tür und Angel. Eine solche Sache muss anhand der erforderlichen Daten und Angaben vorbereitet werden und dazu gehört in allererster Linie auch die Einholung eines Grundbuchauszugs. Das ist aus meiner Sicht das "normale Tagesgeschäft" eines pflichtbewussten Notars.

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