Zustellungsersuchen in Strafsachen nach Norwegen

  • Wer kann mir weiterhelfen und mich zu einem Link führen, der mir die Anschriften der zuständigen norwegischen örtlichen Behörden aufzeigt?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Vgl. hierzu Länderteil Norwegen zur RiVASt, insbesondere Ziffer III. 3. Demnach können Schriftstücke und Urkunden an Personen, die sich im Hoheitsgebiet Norwegens aufhalten, unmittelbar durch die Post [per Einschreiben mit internationalem Rückschein] übersandt werden. Evtl. sind Übersetzungen beizufügen, wenn der ZU-Empfänger der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist.

    Art. 52 Schenger Durchführungsübereinkommen:

    (1) Jede Vertragspartei kann Personen, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, gerichtliche Urkunden unmittelbar durch die Post übersenden. Eine Liste der Urkunden, die auf diesem Wege übersandt werden dürfen, wird dem Exekutivausschuß von den Vertragsparteien zugeleitet.

    (2) Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Zustellungsempfänger der Sprache, in der die Urkunde abgefaßt ist, unkundig ist, ist die Urkunde - oder zumindest die wesentlichen Passagen - in die Sprache oder in eine der Sprachen der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet der Empfänger sich aufhält, zu übersetzen. Wenn der zustellenden Behörde bekannt ist, daß der Empfänger nur einer anderen Sprache kundig ist, ist die Urkunde - oder zumindest die wesentlichen Passagen - in diese andere Sprache zu übersetzen.

    (3) Der Zeuge oder Sachverständige, dem eine Vorladung auf postalischem Wege übermittelt worden ist und der dieser nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmaßnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei begibt und dort erneut ordnungsgemäß vorgeladen wird. Die zustellende Behörde achtet darauf, daß auf postalischem Wege übersandte Vorladungen keine Zwangsandrohungen enthalten. Artikel 34 des Benelux-Übereinkommens über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen vom 27. Juni 1962 in der Fassung des Protokolls vom 11. Mai 1974 wird hiervon nicht berührt.

    (4) Liegt dem Rechtshilfeersuchen eine Handlung zugrunde, die sowohl nach dem Recht der ersuchten als auch nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei als Zuwiderhandlung gegen Ordnungsvorschriften durch Behörden geahndet wird, gegen deren Entscheidung ein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann, so ist bei der Zustellung von Urkunden grundsätzlich nach Absatz 1 zu verfahren.

    (5) Unbeschadet des Absatzes 1 kann die Zustellung von gerichtlichen Urkunden durch Übermittlung der Justizbehörde der ersuchten Vertragspartei vorgenommen werden, wenn die Anschrift des Empfängers unbekannt ist oder die ersuchende Vertragspartei eine förmliche Zustellung fordert.

  • Ich greife das Thema noch einmal auf:

    Ich soll einen Strafbefehl nach Norwegen zustellen. EgR hat nicht funktioniert (zumindest ist nach über 2 Monaten noch nichts zurückgekommen)

    Ich denke ich sollte jetzt förmlich zustellen. Habe mich schon durch die RiVaSt gekämpft, weiß allerdings nicht wie das Zustellungsersuchen aussehen muss und ob ich die zuzustellenden Schriftstücke noch übersetzen muss.

    Ist es Richtig das Muster Nr. 31 a zu verwenden?

  • Mahlzeit!
    Mir liegt nun auch die Zustellung eines Strafbefehls nach Norwegen vor.
    Der Richter bittet um förmliche Zustellung.

    Frage 1: EgR international dürfte dann nicht möglich sein?


    Frage 2: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMJ-IIB6-2…F-Muster31a.pdf
    Muster 31 a? Wohin schicke ich dieses und alles übersetzen in die norwegische Sprache? Der Empfänger ist ein Deutscher!

    Danke fürs Antworten!

    Döner

  • Also: In Strafsachen tue ich mich immer etwas schwerer, weil s wirklich schwierig ist, die zuständige Stelle rauszufinden. Wenn ich die Seite richtig verstanden habe, ist zuständig der, hier würde man sagen, Generalstaatsanwalt. Dessen Anschrift ist
    Director of Public Prosecutions: Tor-Aksel Busch
    Office address: Stortorvet 2, NO-0155 Oslo, Norway
    Postal adress: Postboks 8002 Dep, NO-0030 Oslo, Norway

    Die RiVASt sieht die Übersetzung vor. Das heißt, du musst ins norwegische übersetzen lassen. Es gibt viele Übersetzengen des Formulars. Ins norwegische nicht. Ich habe Die mal das schwedische per PN geschickt. Ich glaube Schwedisch ist auch Amtssprache in Norwegen. Oder du nimmst das englische. Das geht immer. Ersuchen und zuzustellende Schriftstücke zweifach dann an die entsprechende Anschrift.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Also: In Strafsachen tue ich mich immer etwas schwerer, weil s wirklich schwierig ist, die zuständige Stelle rauszufinden. Wenn ich die Seite richtig verstanden habe, ist zuständig der, hier würde man sagen, Generalstaatsanwalt. Dessen Anschrift ist Director of Public Prosecutions: Tor-Aksel Busch Office address: Stortorvet 2, NO-0155 Oslo, Norway Postal adress: Postboks 8002 Dep, NO-0030 Oslo, Norway Die RiVASt sieht die Übersetzung vor. Das heißt, du musst ins norwegische übersetzen lassen. Es gibt viele Übersetzengen des Formulars. Ins norwegische nicht. Ich habe Die mal das schwedische per PN geschickt. Ich glaube Schwedisch ist auch Amtssprache in Norwegen. Oder du nimmst das englische. Das geht immer. Ersuchen und zuzustellende Schriftstücke zweifach dann an die entsprechende Anschrift.


    Da würde ich eher dänisch empfehlen. Dänisch und norwegisch sind fast gleich. Schwedisch ist nicht so ratsam. Durch die erzwungene Personalunion mit Schweden (bis 1905) ist das Verhältnis zu Schweden leicht unterkühlt.

  • Englisch geht aber auch immer.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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