einzusetzendes Vermögen

  • Wie seht ihr das?

    Mutti kommt und beantragt Beratungshilfe wegen Abänderung der elterlichen Sorge, Jugendamt wird hier nicht tätig -ehe Einwendungen kommen- und legt mir u.a. ihre Kontoauszüge vor. Aus denen ergibt sich, dass sie am 26.01. und am 02.02. je 1000 EUR abgehoben hat. Der Kontostand heute 2428,09 €. Auf meine Frage, wofür das Geld abgehoben wurde, erklärte sie, dass sie für die Kinder einen Fernseher und Videorecorder gekauft habe und an ihre Mutter angeblich 1000 EUR Schulden zurückzahlen musste. Beim weiteren Durchschauen der Kontoauszüge waren die Kontostände immer so zwischen 3000 und 5000
    €. Die Schulden bei ihrer Mutter hatte sie, weil sie Anfang des Jahres knapp bei Kasse war (Kontostand 3000 Euronen). Auf mein Zweifeln hin war sie Ende des Jahres knapp dran (Kontostände 3000 - 4000).
    Nun meinte sie, es sei nur noch so viel Geld drauf , weil am 26.1. zweimal 1056,74 EUR aus Kontoschließung der beiden Kinder eingezahlt wurden.
    Die würde sie ja wieder anlegen. Zuvor hatte sie mir aber gesagt, dass sie davon den Fernseher und die Schulden bezahlt hätte.

  • geht hier weiter:

    Bei der LBS läuft zudem noch ein Bausparkonto, dass zum 31.12.08 ca. 1500 € Stand hatte.

    Den Kauf der Geräte könnte sie mir ja belegen und die Schuldenrückzahlung an ihre Mutter natürlich auch. (Gefälligkeitsquittung von Mama! )

    Muss ich das so hinnehmen? Mir sträuben sich die Haare angesichts der fadenscheinigen Ausreden, die die mir aufgetischt hat.

  • Ich würde den Kontostand vom Sparkonto mit ca. 2.400 EUR mit dem Bausparvertrag über ca. 1.500 EUR addieren (= Summe: 3.900 EUR).
    Der Schonbetrag beträgt nach den PKH-Vorschriften 2.600 EUR für die Antragstellerin, für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten 256 EUR.

    Bei bis zu drei Kindern kannst du Beratungshilfe ablehnen, da gem. §§ 1 II BerHG i.V.m. § 115 II ZPO i.V.m. § 88 SGB der Schonbetrag für Beratungshilfe überschritten ist.

    Wenn du dann nicht Beratungshilfe ablehnen kannst, würde ich überlegen, ob nicht ein günstigerer Fernseher zumutbar wäre und ein Teil des Kaufpreises noch als Vermögen angerechnet wird.

  • Mal abgesehen davon ist ja auch die Frage, (seit) wann das Sorgerechtsproblem besteht.
    Wenn sie sehenden Auges, dass Ihr ein Sorgerechtsprozess bevorsteht (oder auch nur die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe) es für nötig befindet teure Hifi-Geräte für ihre Sprösslinge zu erwerben (über deren Notwendigkeit man dann sicher streiten kann), dann halte ich das für nicht bewilligungsfähig.
    Zumindest bei der PKH wird sowas auch dann abgelehnt.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Ich würde den Kontostand vom Sparkonto mit ca. 2.400 EUR mit dem Bausparvertrag über ca. 1.500 EUR addieren (= Summe: 3.900 EUR).



    :dito:

    Von dem Vermögen mal ganz abgesehen:

    Ich hätte schon allein auf Grund des Sachverhaltes ein Problem damit, Beratungshilfe zu bewilligen. Wenn Mutti doch wild entschlossen ist, das Sorgerecht abändern zu lassen - was ja bekanntlich außergerichtlich nicht möglich ist -, ist wegen des von mir immer wieder gern zitierten § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG Schicht im Schacht.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Tina:

    die Frage habe ich auch gestellt. Probleme gibt es wohl schon immer, weil der Kindesvater immer Theater macht, wenn für die Kinder ne Unterschrift von Nöten ist. Anfang Januar habe sie ihm wieder was zum Unterschreiben geschickt, das bis heute noch nicht zurückgekommen sei.
    Deshalb sei das Geld von den Kindern ja auch auf ihrem Konto eingezahlt wurden, weil sie es ohne Unterschrift des Vaters nicht neu anlegen konnte
    -witzig dabei: die vorige Anlage kündigen durfte sie aber allein??!!

    An die Zusammenrechnung mit dem Bausparkonto habe ich auch gedacht. Aber hier steht die Verwertbarkeit entgegen. Die Zuteilungsreife ist noch nicht erreicht. Eine Beleihung wird bei 1500 EUR nicht in Betracht kommen und eine Kündigung sehe ich wegen des damit einhergehenden Verlustes
    von Zinsen und Prämien zu dieser Zeit als unzumutbar an.



  • An die Zusammenrechnung mit dem Bausparkonto habe ich auch gedacht. Aber hier steht die Verwertbarkeit entgegen. Die Zuteilungsreife ist noch nicht erreicht. Eine Beleihung wird bei 1500 EUR nicht in Betracht kommen und eine Kündigung sehe ich wegen des damit einhergehenden Verlustes
    von Zinsen und Prämien zu dieser Zeit als unzumutbar an.



    Warum nicht? Bausparvermögen ist Vermögen.

    Der Schonbetrag ist überschritten (laut Sächs. LSG sogar nur 1.600 €).

  • Ich schließe mich den Einschätzungen von Tina, Noatalba und Grisu an.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • (...) An die Zusammenrechnung mit dem Bausparkonto habe ich auch gedacht. Aber hier steht die Verwertbarkeit entgegen. Die Zuteilungsreife ist noch nicht erreicht. Eine Beleihung wird bei 1500 EUR nicht in Betracht kommen und eine Kündigung sehe ich wegen des damit einhergehenden Verlustes
    von Zinsen und Prämien zu dieser Zeit als unzumutbar an.



    :gruebel: Du bist ja großzügig . . . schonst Du das Vermögen der Bürger öfter so :confused: ;) nix für ungut !!!

    . . . ich würde auch zusammenrechnen und dann ist's halt einfach über dem Freibetrag . . . und es gäbe bei mir eine Beratungshilfe :nixweiss:

  • Ich würde den Kontostand vom Sparkonto mit ca. 2.400 EUR mit dem Bausparvertrag über ca. 1.500 EUR addieren (= Summe: 3.900 EUR).
    Der Schonbetrag beträgt nach den PKH-Vorschriften 2.600 EUR für die Antragstellerin, für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten 256 EUR.

    Bei bis zu drei Kindern kannst du Beratungshilfe ablehnen, da gem. §§ 1 II BerHG i.V.m. § 115 II ZPO i.V.m. § 88 SGB der Schonbetrag für Beratungshilfe überschritten ist.



    :meinung:

  • und ich sag´s nochmal und nochmal: immer Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen, immer Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen..und ich werde es demnächst sicher wieder sagen;).
    Es ist ja meistens nicht mal böse Absicht bei den Leuten; die sind halt so drauf.

  • (...) Es ist ja meistens nicht mal böse Absicht bei den Leuten; die sind halt so drauf.



    :gruebel: ich habe schon oft den Eindruck gehabt, dass es eher die "man kann's ja mal versuchen-Mentalität" bei den Leuten ist . . . klappt's nicht ist's wurscht, klappt's ist's prima ;)

  • (...) Es ist ja meistens nicht mal böse Absicht bei den Leuten; die sind halt so drauf.



    :gruebel: ich habe schon oft den Eindruck gehabt, dass es eher die "man kann's ja mal versuchen-Mentalität" bei den Leuten ist . . . klappt's nicht ist's wurscht, klappt's ist's prima ;)



    Damit habe ich grundsätzlich kein Problem. Schlimmer sind die Leute mit der Ist-doch-NUR-so'n-Schein-jetzt-haben-Sie-sich-mal-nicht-so-Mentalität oder á la Was-Sie-sagen-ist-falsch-ich-habe-da-einen-Anspruch-drauf. Am besten noch mit Türen knallen, Anschreien und Zur Verwaltung laufen. :mad:
    Vor zehn Jahren war das eher noch die Ausnahme, heute kommt das bald täglich vor...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Damit habe ich grundsätzlich kein Problem. Schlimmer sind die Leute mit der Ist-doch-NUR-so'n-Schein-jetzt-haben-Sie-sich-mal-nicht-so-Mentalität oder á la Was-Sie-sagen-ist-falsch-ich-habe-da-einen-Anspruch-drauf. Am besten noch mit Türen knallen, Anschreien und Zur Verwaltung laufen. :mad:
    Vor zehn Jahren war das eher noch die Ausnahme, heute kommt das bald täglich vor...



    Hast was vergessen: Nach Hinweis auf meine örtliche Unzuständigkeit habe ich gestern gehört: "Sie lehnen nur deshalb ab, weil er [der Antragsteller] ein Ausländer ist".
    Scheint hier neuerdings Masche zu sein ... :mad:

  • eigentlich bin ich nicht großzügig.

    Aber bei den Bausparern habe ich da immer so meine Probleme.
    In der Regel sind die ja beliehen zum Häuslebauen.

    Hier ist es aber so, dass monatlich nur die 40 EUR vermögenswirksame Leistungen drauf gehen nicht mehr und auch noch nicht zuteilungsreif ist, und da steht eben im Zöller zu § 115 Rdn. 58 c dass das nicht wertbar ist und auch unzumutbar.

  • @ Noatalba:

    Ja so einen Tag hatte ich eben gestern und das bis 18 Uhr.
    - mit Anschreien und Türe knallen.

    Dann musste ich mich am Telefon noch von ner RAin anschreien lassen
    wie ich mich denn erdreißten kann, ihrer Mandantin keinen Schein zu geben sondern sie zum Nachlassgericht zu verweisen. Schließlich seien noch andere Probleme zu regeln - wie die Beerdigung, Antrag auf Halbwaisenrente usw. Das sind Probleme, die kann sie nicht alleine regeln
    außerdem habe sie dazu keine Zeit, weil sie ja studiert.
    eh - ich hatte gestern sooooooo n Hals und mein Mann musste dann am Abend still meinen Frust ertragen (zum Glück kam Fußball *lach* hats für ihn erträglicher gemacht).

  • Mit dem Anrechnen des Bausparers hab ich hier auch so meine Zweifel zwecks fehlender Zuteilungsreife und den sich aus einer Kündigung ergebenden Verlusten der staatl. Prämien.

    Allerdings würde ich hier auch keinen Schein erteilen. Sehe das wie tina. Schließlich gab die ASTin ja an, dass es immer wieder Probleme :diskussio mit dem Kindsvater gab und gibt und dann wahrscheinlich auch immer geben wird...:motz: Das hier früher oder später ein Anwalt von Nöten sein wird, muss ihr eigentlich klar gewesen sein.

    Im Übrigen sehe ich es auch wie Noatalba.

  • Der Bausparvertrag muss nicht zuteilungsreif sein.
    Wenn Du mal in juris nachschlägst (es gibt mehrere Entscheidungen unterschiedlichster Gerichte - ich habe nur keine zur Hand):
    Dem ASt. ist zuzumuten, einen Verlust wegen vorzeitiger Kündigung hinzunehmen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!