nocheinmal aus derm Bauch und dem Krankenbett heraus ohne Kommentare:
Ist der Zuschlag erteilt, nachdem die Richterin dem Begfangenheitsantrag stattgeben hat, bleibt wohl nur Aufhebung und neuer Versteigerungstermin.
Falls Zuschlag nach Antrag aber vor Entscheidung - Überprüfung des Verfahrens anhand des Terminsprotokolls - § 80 ZVG - und ggflls. Nichtabhilfeentscheidung.
bis dann