Hallo,
ich hänge mich mal mit meiner Frage hier an:
Inwiefern kann die fehlende Zustellung der Terminsbestimmung an einen Beteiligten geheilt werden nach § 189 ZPO (so verstehe ich Stöber in 3.1 zu § 83)?
Der Termin ist kommende Woche und der Beteiligte ist nicht benachrichtigt worden. Aufgefallen ist es jetzt, weil dieser Beteiligte den Beitritt beantragt hat . Dieser ist aufgrund § 43 Abs. 2 ZVG nicht mehr rechtzeitig möglich.
Was nun? Tatsächlich den Termin aufheben???
Danke und liebe Grüße