Hallo,
heute mal nicht ein rechtliches - sondern ein mehr praktisches Problem.
Mich würde es interessieren, wie es anderswo gehandhabt wird, wenn die Eintragungsmitteilungen als unzustellbar (Empfänger unbekannt verzogen, kein Name am Briefkasten u.s.w.) zurückkommen. Bei uns ist es zur Zeit so, dass diese Briefe einfach vorne in die Akte gelegt werden. Ist das GBA eigentlich verpflichtet, die neue Anschrift zu ermitteln (z.B. durch eine EMA-Anfrage) und die Nachricht nochmal rauszuschicken?
Gruss, Fridolin!!!