KG, Beschluß vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11:
Eine Terminsgebühr nach der amtlichen Anmerkung I zu Nummer 3104 VV-RVG entsteht in einer Versorgungsausgleichssache nicht, wenn das Gericht von der Durchführung eines Termins nach § 221 Abs. 1 FamFG absieht.