Folgender zeitlicher Ablauf in meiner Sache:
- KV eingetragener Eigentümer E1 mit Drittem (K)
- Eintragung AV für K
- E1 verstirbt und wird von Ehefrau E2 allein beerbt
- GB wird auf E2 berichtigt.
Nun liegt der Antrag auf Eigentumsumschreibung vor. Gleichzeitig soll die AV gelöscht werden.
Kann ich zur Löschung der AV die Bewilligung aus dem KV trotz der nach Eintragung der AV erfolgten GB-Berichtigung verwenden?
Die Bewilligung lautet:
"Die Löschung der AV gleichzeitig mit Eigentumsumschreibung wird bewilligt und beantragt, vorausgesetzt dass keine Zwischeneintragungen ohne Zustimmung des Käufers erfolgt sind."
Löschung Vormerkung trotz zwischenzeitlichem Erbfall?
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Kann verwendet werden.
Zum einen ist es lediglich eine berichtigende Eintragung und zum anderen beeinträchtigt sie den Erwerber nicht. -
Sehe ich ebenso.
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Im Ergebnis wie Vorredner. Dass die Zwischeneintragung nur berichtigend ist, reicht mir zwar nicht, weil es auch berichtigende Eintragungen gibt, die durchaus beeinträchtigen. Ausschlaggebend ist hier aber, das es keine Beeinträchtigung gibt, weil der Kaufvertrag ja zu Lasten der Erben fortgilt, ebenso etwa bereits abgegebene dingliche Erklärungen. Daher vollziehst Du die Auflassung ohnehin aufgrund der damals (u. a.) vom Erblasser abgegebenen und nun dem Erben gegenüber fortwirkenden Erklärung. Beim Erwerb des Grundstücks stört Dich das alles nicht.
Kein anderer Fall, als wenn eine beeinträchtigende Zwischeneintragung zwar vorliegt, aber mit Vollzug der Auflassung/Löschung der AV gelöscht wird. -
ebenso wie Vorrednerschaft, durch den KV ist die Erklärung/Bewilligung zur Lö. der AV ggü. der E2 bindend.
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Sehe ich auch kein Problem.
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Herzlichen Dank für Eure Bestätigungen!
Dann werde ich gleich antragsgemäß Eintragen und Löschen.
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