Is ja nicht so, dass es nicht noch Sachen gäbe, die ich noch nie hatte...
Sachverhalt: A verklagt B auf Zahlung. B stellt Klageabweisungsantrag und verkündet C den Streit, welcher unser Mandant ist. C tritt dem Rechtsstreit bei und erkennt die Forderung von A an.
Der Rechtsstreit A gegen B geht allerdings weiter und endet mit einem klageabweisenden Urteil. KGE: Kosten des Rechtsstreits trägt A.
Bei mir landet die Akte mit dem lapidaren Arbeitsauftrag "KfB".
M. E. kann ich einen KfA aber knicken, da über die Kosten des Streitverkündeten in der KGE nicht entschieden wurde. Ich kann die also wohl nur gegenüber dem Mandanten abrechnen, erstattet kriegen wir da nix (zumal eine Erstattung auch unter dem Gesichtspunkt des Anerkenntnisses unlogisch wäre).
Kann mir mal jemand wahlweise Glückwünsche zu meiner Scharfsinnigkeit aussprechen oder aber mir von dem Schlauch runterhelfen, auf dem ich ansonsten grad stehe?