§295Abs.2InsO "Angemessenheit"

  • na da ist aber der Hund begraben !
    Der Gesetzgeber hat in seiner "wem es in der KÜchen zu heiß ist, darf rausgehen-Regelung" einen dogmatischen Mißgriff getan. Er hat eine Obliegenheit in das laufende Verfahren hineingetragen. Hinweise auf diesen dogmatischen Widerspruch hat der Gesetzgeber ignoriert.
    Politisch gewollt war wie üblich schnell, innovativ, modern.
    Diesen mumpitz mag dann jeder auslegen wie er will.....

    Nur sauer werd ich immer dann, wenn politisch irgendwelcher gesetzgeberischer mumpitz als schick verkauft wird und dies sehenden Auges getan wird, dass die vermeintliche Lösung keine ist !
    Na ja, die deutschte Rechtstradition ist an sich von was ist schick, was ist modern, inovativ meist unbeeinflusst geblieben. Der offenbar gegebene politische ejakulationsstau bezieht sich leider immer mehr auf die Gesetzgebung.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • na da ist aber der Hund begraben !
    Der Gesetzgeber hat in seiner "wem es in der KÜchen zu heiß ist, darf rausgehen-Regelung" einen dogmatischen Mißgriff getan. Er hat eine Obliegenheit in das laufende Verfahren hineingetragen. Hinweise auf diesen dogmatischen Widerspruch hat der Gesetzgeber ignoriert.
    Politisch gewollt war wie üblich schnell, innovativ, modern.
    Diesen mumpitz mag dann jeder auslegen wie er will.....

    Nur sauer werd ich immer dann, wenn politisch irgendwelcher gesetzgeberischer mumpitz als schick verkauft wird und dies sehenden Auges getan wird, dass die vermeintliche Lösung keine ist !
    Na ja, die deutschte Rechtstradition ist an sich von was ist schick, was ist modern, inovativ meist unbeeinflusst geblieben. Der offenbar gegebene politische ejakulationsstau bezieht sich leider immer mehr auf die Gesetzgebung.....

    Lese ich da etwaig Unverständnis heraus :D.

    Ich bin ebenso der Meinung, dass 74 IN 137/02 als erste Orientierung zur Angemessenheit (295II) entsprechend BAT herhalten darf.
    Folgt man nun dieser Orientierung wird zur Erkenntnis gereicht,
    dass es den BAT nicht mehr gibt. Dieser wurde durch den TVÖD/TVL entsprechend ersetzt. Auch hierbei ergibt sich eine weitergehende Eingruppierungsproblematik, derart z.B. einen Akademiker in verschiedene (E) Entgeltgruppen einzustufen sei. In Folge unterschiedliche Gehaltsniveaus entstünden usw. .

    :confused:
    ansonsten DANKE

  • @ RbonHot
    ja in der Tat, Unverständnis für gesetzgeberischen Murks!

    oki, bei den niedergelassenen ärzten ist es einfach !
    Da lässt sich je nach Lebensalter auf die Vergütungsstitu des angestellten Arztes zurückgreifen. Allerdings - und da hast Du im Sachverhalt ja mitgeteilt, das Verfahren sei noch nicht aufgehoben. Solange ist für einen entsprechenden Versagungsantrag kein Raum. Das Verfahren darf solange nicht aufgehoben werden, wie der obligatorsiche Anspruch der Masse auf Zahlung erfüllt ist(passt alles nicht, aber der Gesetzgeber.... wir haben im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewisen, aber schnell, innovativ, modern....)

    I.Ü. arbeitest Du nicht mit einem konkreten Fall, sondern mit dem "nehmen wir mal an....".
    Nehmen wir mal an, die ungelernte Schuldnerin erhält von ihrem Vater Emil Lottermann die Gelegenheit mit dem Past eine Boutique aufzumachen.... das Teil läuft super. Im Falle einer angemessenen Tätigkeit - ungelernt - bekäme sie 800 EUR.
    Also nicht mehr fiktive Fälle, sondern konkret bitte !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Nehmen wir mal an, die ungelernte Schuldnerin erhält von ihrem Vater Emil Lottermann die Gelegenheit mit dem Past eine Boutique aufzumachen.... das Teil läuft super. Im Falle einer angemessenen Tätigkeit - ungelernt - bekäme sie 800 EUR.



    nich mit den Past sondern mit dem Papst.. die in Wuppertal ? Kenn ich...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Der Papst ist der Schuldner von Robin Hood :eek:. Muss man jetzt darauf abstellen, was ein gewöhnlicher Priester nach x-Jahren Berufstätigkeit verdient, was ein Papst gewöhnlich verdient (darf man das mit dem Dalai Lama vergleichen) oder muss ich mich fragen, was der Verkäufer in einer Herrenboutique monatlich einfährt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • oki, die Schwarzarbeiter wollte ich ja rauslassen.
    Wer nun Schuldner von Hot ist, und was konkret gegeben ist, wurde ja nicht mitgeteilt.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau

  • Das die Angemessenen Abführung sich ausschließlich in einem Versagungsverfahren bewertet ist klar. In diesem würde dann der
    Richter die Angemessenheit "frei" bewerten. Diese "freie" Bewertung
    wird sich aber an der Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung orientieren.
    So und nun konkreter: Der Schu kann aufgrund Zulassungshemnissen seinen Beruf (Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung) nicht ausüben, z.B. RA. Er könnt aber freiberuflich beratend tätig werden z.B. U-Berater. Wo seh ich da die Fiktion aus §295.Abs.2 InsO bei freigegebener Erwerbstätigkeit n.35Abs.2InsO. Doch eher sehr fiktiv:confused: (ironisch).
    (U-Berater ohne direkte Ausbildung und Berufserfahrung... hmm--> Fiktion295II oder doch unbeschadet der Zulassungshemnisse Fiktiv als RA) Grübel
    Grüsse

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