na da ist aber der Hund begraben !
Der Gesetzgeber hat in seiner "wem es in der KÜchen zu heiß ist, darf rausgehen-Regelung" einen dogmatischen Mißgriff getan. Er hat eine Obliegenheit in das laufende Verfahren hineingetragen. Hinweise auf diesen dogmatischen Widerspruch hat der Gesetzgeber ignoriert.
Politisch gewollt war wie üblich schnell, innovativ, modern.
Diesen mumpitz mag dann jeder auslegen wie er will.....
Nur sauer werd ich immer dann, wenn politisch irgendwelcher gesetzgeberischer mumpitz als schick verkauft wird und dies sehenden Auges getan wird, dass die vermeintliche Lösung keine ist !
Na ja, die deutschte Rechtstradition ist an sich von was ist schick, was ist modern, inovativ meist unbeeinflusst geblieben. Der offenbar gegebene politische ejakulationsstau bezieht sich leider immer mehr auf die Gesetzgebung.....