Ausschlagung Vater fehlt

  • Hallo, hab hier folgenden Fall:

    Mutter schlägt für ihre Tochter das Erbe aus. Der ebenfalls sorgeberechtigte Vater wird informiert, reagiert aber nicht. Kind wird Erbe. Jetzt bekomme ich als Famgericht vom NL-gericht eine entsprechende Mitteilung darüber mdB um weitere Veranlassung. Was ist jetzt hier zu tun ? :gruebel: Hat jemand eine Idee ?

  • Als Rechtspfleger würde ich erst mal gar nichts tun. Man kann nicht in allen Fällen, in denen Eltern lieber eine Erbausschlagung hätten erklären sollen, dies aber nicht gemacht haben, als Familiengericht in die elterliche Sorge eingreifen. Um das zu tun, gehört schon ein wenig mehr dazu.

    Ich würde der Kindesmutter nur raten, dass sie doch mal insgesamt überprüfen soll, wie sich der Vater an der elterlichen Sorge beteiligt und ggf. die Übertragung der elterlichen Sorge auf sie allein beantragen soll, weil das dem Kindeswohl entspricht (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

  • Du bist aber funktional nicht Entscheidungsträger. Weiter gehe ich davon aus, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Das ist aber Ansichtssache.

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